Bitte um Einhaltung der Ruhezeiten!

Veröffentlichungsdatum26.04.2025Lesedauer< 1 MinuteKategorienGemeindenews
Rasenmähen

Zur Lebens- und Wohnqualität in einer Gemeinde trägt auch die Einhaltung der Ruhe- und Nachtzeiten bei. 
Die Benutzung von geräuschvollen Maschinen und Geräten (Rasenmäher, Kreissägen und dergleichen) ist während der Ruhezeiten verboten.

Im Sinne einer guten Nachbarschaft wir deshalb ersucht, lärmende Tätigkeiten nur während nachstehender Zeiten durchzuführen:

Montag bis Freitag:   8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 20.00 Uhr
Samstag:   8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr

Keinesfalls sollen solche Arbeiten an Sonn- und Feiertagen durchgeführt werden!