Bauanzeigen

Für:

  • Neu-, Zu- oder Umbau von Kleinhausbauten und sonstigen Wohngebäuden einschließlich der zugehörigen Stellplätze für Kraftfahrzeuge sowie der allenfalls vorgeschriebenen Neben- und Gemeinschaftsanlagen, wenn
    a) ein rechtswirksamer Bebauungsplan und
    b) eine Planverfasser- bzw. Bauführerbestätigung vorliegt;
    c) die Nachbarn mit ihrer Unterschrift auf dem Bauplan erklärt haben, gegen das Bauvorhaben keine Einwendungen zu erheben;
  • Neu-, Zu- oder Umbau von Nebengebäuden
  • Neu-, Zu- oder Umbau von Betriebsgebäuden einschließlich von solchen der Land- und Forstwirtschaft - mit einer bebauten Fläche bis 300 m² und einer Gebäudehöhe von höchstens 9,0 m
  • Instandsetzungen von Gebäuden, wenn eine solche Baumaßnahme von Einfluss und Festigkeit tragender Bauteile, den Brandschutz, die gesundheitlichen oder hygienischen Verhältnisse oder das Orts- und Landschaftsbild ist oder das äußere Aussehen des Gebäudes wesentlich verändert.
  • Carport
  • die Errichtung von nicht Wohnzwecken dienenden ebenerdigen (1-geschossigen) Gebäuden mit einer benauten Fläche bis zu 12 m² (Gartenhaus, etc.) 
  • Verglasung von Balkonen und Loggien sowie die Herstellung von Wintergärten
  • Hauskanalanlagen
  • Düngersammelanlagen einschließlich geschlossener Jauche- und Güllegruben land- und forstwirtschaftlicher Betriebe
  • Senkgruben
  • Fahrsilos mit Bodenplatte; Umfassungswänden von mehr als 1,5 m Höhe und allfälliger Überdachung
  • Stützmauern und freistehende Mauern mit einer Höhe von mehr als 1,5 m über dem Gelände
  • Errichtung von Solaranlagen mit einer Fläche von mehr als 20 m² und Parabolantennen mit mehr als 0,5 m Durchmesser
  • Abbruch von Gebäuden
  • Veränderung der Höhenlage einer im Bauland gelegenen Grundfläche um mehr als 1,5 m
  • Errichtung von Heizungsanlagen (Öl-, Pellets- od. Hackgutfeuerungsanlagen)
Mizubringen sind:
  • Bauplan
  • Baubeschreibung
  • Energieausweis beim Wohnhausbau

Formulare