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Zuständigkeiten
Bauanzeigen
Für:
Neu-, Zu- oder Umbau von Kleinhausbauten und sonstigen Wohngebäuden einschließlich der zugehörigen Stellplätze für Kraftfahrzeuge sowie der allenfalls vorgeschriebenen Neben- und Gemeinschaftsanlagen, wenn
a) ein rechtswirksamer Bebauungsplan und
b) eine Planverfasser- bzw. Bauführerbestätigung vorliegt;
c) die Nachbarn mit ihrer Unterschrift auf dem Bauplan erklärt haben, gegen das Bauvorhaben keine Einwendungen zu erheben;
Neu-, Zu- oder Umbau von Nebengebäuden
Neu-, Zu- oder Umbau von Betriebsgebäuden einschließlich von solchen der Land- und Forstwirtschaft - mit einer bebauten Fläche bis 300 m² und einer Gebäudehöhe von höchstens 9,0 m
Instandsetzungen von Gebäuden, wenn eine solche Baumaßnahme von Einfluss und Festigkeit tragender Bauteile, den Brandschutz, die gesundheitlichen oder hygienischen Verhältnisse oder das Orts- und Landschaftsbild ist oder das äußere Aussehen des Gebäudes wesentlich verändert.
Carport
die Errichtung von nicht Wohnzwecken dienenden ebenerdigen (1-geschossigen) Gebäuden mit einer benauten Fläche bis zu 12 m² (Gartenhaus, etc.)
Verglasung von Balkonen und Loggien sowie die Herstellung von Wintergärten
Hauskanalanlagen
Düngersammelanlagen einschließlich geschlossener Jauche- und Güllegruben land- und forstwirtschaftlicher Betriebe
Senkgruben
Fahrsilos mit Bodenplatte; Umfassungswänden von mehr als 1,5 m Höhe und allfälliger Überdachung
Stützmauern und freistehende Mauern mit einer Höhe von mehr als 1,5 m über dem Gelände
Errichtung von Solaranlagen mit einer Fläche von mehr als 20 m² und Parabolantennen mit mehr als 0,5 m Durchmesser
Abbruch von Gebäuden
Veränderung der Höhenlage einer im Bauland gelegenen Grundfläche um mehr als 1,5 m
Errichtung von Heizungsanlagen (Öl-, Pellets- od. Hackgutfeuerungsanlagen)
Mizubringen sind:
Bauplan
Baubeschreibung
Energieausweis beim Wohnhausbau
Formulare
Bauamt
Baufertigstellung - Anzeige gem. § 42
Baufertigstellung - Anzeige gem. § 43
Bauvorhaben - Anzeige (Baufreistellung Betriebs- und Nebengebäude)
Bauvorhaben - Anzeige (Baufreistellung Wohngebäude)