Wird üblicherweise vom Bestatter erledigt. Mitzubringen sind:
- Anzeige des Todes
- Totenbeschauschein
- Geburtsurkunde des Verstorbenen,
- Staatsbürgerschaftsnachweis,
- falls verheiratet: Heiratsurkunde,
- falls die Ehe bereits wieder aufgelöst wurde: Sterbeurkunde, Scheidungsbeschluss