Der Gemeinderat hat beschlossen

Veröffentlichungsdatum15.03.2024Lesedauer4 MinutenKategorienAktuelles Geschehen
Ein weißes Haus mit rotem Dach

Sitzung vom 15. Februar 2024:

  • Damit der geplante Zubau beim Pfarrcaritas-Kindergarten auf Pfarrgrund errichtet werden kann, wurde ein flächengleicher Grundtausch zwischen der Pfarrkirche und der Marktgemeinde vereinbart und von Geometer DI Reifeltshammer ein entsprechender Teilungsplan erstellt.
    Die Pfarrkirche erhält demnach vom Grundstück Nr. 480/2, EZ 481, KG Hofkirchen im Eigentum der Marktgemeinde eine Teilfläche im Ausmaß von 156 m².
    Die Gemeinde erhält im Gegenzug vom Grundstück Nr. 30/2, EZ 514, KG Hofkirchen im Eigentum der Pfarrkirche eine Teilfläche im Ausmaß von 156 m².
    Weiters werden eine Teilfläche aus dem Grundstück 408/2, EZ 481, KG Hofkirchen im Ausmaß von 208 m² und eine Teilfläche im Ausmaß von 156 m² in ein neu gebildetes Grundstück Nr. 480/8, EZ 655, KG Hofkirchen, im Ausmaß von 364 m² übertragen.
    Das neu gebildete Grundstück 480/8 im Eigentum der Gemeinde soll in weiterer Folge als Öffentliches Gut ausgewiesen werden, da sich hier der Zugang zum Kindergarten befindet.
    Die Kosten für die Vermessung, die Vertragserrichtung und grundbücherliche Durchführung trägt die Gemeinde.
    Die jeweils anfallende Grunderwerbssteuer, Immobilienertragssteuer und Eintragungsgebühr trägt jede Partei für sich.
    Der Gemeinderat hat den vorliegenden Tauschvertrag einstimmig beschlossen.

  • Ein weiterer Vertrag wurde zwischen der Pfarrkirche als Liegenschaftseigentümerin, der Pfarrcaritas als Kindergartenbetreiber und der Marktgemeinde Hofkirchen an der Trattnach abgeschlossen.
    Die Pfarre als Liegenschaftseigentümer überlässt demnach der Pfarrcaritas die Räumlichkeiten des Kindergartens unentgeltlich.
    Es besteht ein jährliches Kündigungsrecht, wobei die Pfarrkirche gegenüber der Pfarrcaritas, auf das Recht die ordentliche Kündigung über den Zeitraum von 30 Jahren hinweg auszuüben verzichtet.
    Für den Fall, dass die Pfarrcaritas, oder ein anderer kirchlicher, vergleichbarer Rechtsträger den Fortbetrieb nicht mehr gewährleisten kann, steht es der Gemeinde offen, einen anderen Betreiber zu beauftragen.
    Der Gemeinderat hat den Vertrag einstimmig beschlossen.

  • Das bestehende Arbeitsübereinkommen zwischen der Pfarrcaritas und der Marktgemeinde aus dem Jahr 2011 wurde entsprechend der Mustervereinbarung aktualisiert und vom Gemeinderat einstimmig beschlossen. Dieses Arbeitsübereinkommen regelt im Wesentlichen die Übernahme des Abgangs beim laufenden Kindergartenbetrieb.

  • Mit dem Abschluss einer Zuschuss- und Nutzungsvereinbarung zwischen der Pfarrkirche, der Pfarrcaritas und der Marktgemeinde wurde die Bereitstellung von Geldmitteln durch die Gemeinde an die Pfarrcaritas, als echten, nicht steuerbarer Zuschuss für die Erweiterung und Sanierung des Kindergartens und an die Pfarrkirche in Form eines Baukostenbeitrages als Gegenleistung für die zweitweise Überlassung der Veranstaltungsräumlichkeiten im Pfarrzentrum vereinbart.
    Aufgrund dieses Vertrages ist die Pfarrcaritas berechtigt bauliche Änderungen am bereits bestehenden Kindergarten durchzuführen und tritt die Pfarrcaritas auch als Bauherrin auf.
    Die Finanzierung der Investitionen erfolgt durch einen Zuschuss der Marktgemeinde, der so zeitgerecht zur Überweisung zu bringen ist, dass die Rechnungen entsprechend dem Baufortschritt bezahlt werden können.
    Die Gemeinde verpflichtet sich für die Erweiterung und Sanierung der Veranstaltungsräumlichkeiten im Pfarrzentrum einen Baukostenbeitrag in Höhe von 50 % der Gesamtbaukosten auf Basis der vorliegenden Kostenschätzung (€ 520.800,--) in Höhe von € 260.400,-- zu leisten.
    Die Pfarrkirche überlässt im Gegenzug der Marktgemeinde die für Veranstaltungszwecke dienenden Räumlichkeiten. Für gemeindeeigene Veranstaltungen erfolgt die Nutzung unentgeltlich.
    Von der Pfarrkirche als Liegenschaftseigentümerin wird eine Haus- und Tarifordnung für die Nutzung der Veranstaltungsräume erarbeitet.
    Die Kirche behält sich das Recht vor, Veranstaltungen, die nicht mit den Werten der römisch-katholischen Kirche in Einklang stehen, zu untersagen. Die Abhandlung von Wahlwerbung/Wahlveranstaltung und sonstige parteipolitische Veranstaltungen bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Kirche.
    Der Vertrag wird auf unbefristete Dauer abgeschlossen. Der Vertrag kann von der Kirche sowie der Gemeinde jeweils zum 31.12. gekündigt werden.
    Die Kirche verzichtet zeitlich befristet auf das Kündigungsrecht, sodass frühestens zum 31.12.2055 von der Kirche der Vertrag aufgekündigt werden kann.
    Die Vereinbarung wird mit 14 : 5 Stimmen mehrheitlich beschlossen. Gegen den Antrag stimmten Dr. Michael und Mag. Nicole Kroiß (beide SPÖ)
    Stimmenthaltung: Dominik Kroiß, Reinhard Köpf (beiden ÖVP) und Hermine Anzengruber (FPÖ).

  • Die Union Hofkirchen hat bei der Landessportdirektion für das Projekt Generalsanierung und Erweiterung des Klubgebäudes eine Kostenerhöhung beantragt. Von der Landessportdirektion wurden daraufhin die förderfähigen Kosten von € 674.100,-- auf € 745.600,-- erhöht.
    Der vom Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Inneres und Kommunales vorgelegte Finanzierungsplan wurde vom Gemeinderat einstimmig beschlossen:
Bezeichnung der Finanzierungsmittel
2023
2024
2025
Gesamt in EURO
Eigenmittel der Gemeinde
155.500
19.300

174.800
Haushaltsrücklage - Gemeinde
26.500


26.500
Eigenmittelleistung Union
222.500
23.600

246.100
LZ, Sport

168.500
17.900
186.400
BZ - Projektfonds
47.000
64.800

111.800
Summe in EURO
451.500
276.200
17.900
745.600


Mit der Erhöhung des Kostenrahmens erhöht sich auch der Beitrag der Marktgemeinde Hofkirchen um € 19.300,--.

  • Im Jahr 2022 wurden die Kanalisationsanlagen der Zone 1 zum zweiten Mal mit der Kamera befahren und vom Kanalprojektantenbüro Machowetz & Partner ein Zustandsbericht erstellt. Im Jahr 2024 ist die Sanierung der Schadensklasse 4 geplant und sind die geschätzten Kosten in Höhe von ca. € 100.000,-- bereits im Voranschlag 2024 berücksichtigt.
    Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, die Fa. Machowetz & Partner mit der Ausschreibung der notwendigen Sanierungsarbeiten und der Bauaufsicht aufgrund des vorliegenden Angebotes in Höhe von € 9.486,22 exkl. MwSt. zu beauftragen.