Grünlandförderung 2024

Veröffentlichungsdatum01.03.2024Lesedauer1 MinuteKategorienGemeindenews
Wiese im Frühling

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Hofkirchen an der Trattnach hat 1998 eine Grünlandförderung beschlossen. 2016 wurden die Richtlinien wie folgt abgeändert:

1. Art und Gegenstand der Förderung
Es werden Flächenprämien für selbst bewirtschaftetes Grünland gewährt. Diese Voraussetzungen erfüllen Wiesen und Kulturweiden. Pachtflächen werden nur dann einbezogen, wenn sich die Flächen im Gemeindegebiet von Hofkirchen an der Trattnach befinden.

2. Förderungsempfänger
Diese Förderungen können natürliche und juristische Personen erhalten, die Wiesenflächen in den Katastralgemeinden Gassen, Still, Schallbach und Hofkirchen bewirtschaften und ihren Betriebsstandort in Hofkirchen haben.

3. Förderungsvoraussetzungen 
Der Grünlandanteil des zu fördernden Betriebes muss mindestens 10 % der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche betragen. Es muss eine Mindestbewirtschaftung des Grünlandes erfolgen - mindestens eine Nutzung pro Jahr.

4. Förderungsausmaß
Die Flächenprämie für ein Hektar Grünland beträgt € 22,--. Die Erfassung der Flächen erfolgt mit zwei Dezimalstellen.Die beantragte Förderung wird im Oktober eines jeden Jahres ausbezahlt.

5. Erledigung der Anträge 
Die Förderung kann vom Bewirtschafter bei der Gemeinde ab 15. März, muss aber bis spätestens 15. Juni des lfd. Wirtschaftsjahres beantragt werden. Nach diesem Termin einlangende Anträge werden nicht mehr behandelt!

Der Antrag hat mittels eines von der Gemeinde erstellten Formulars zu erfolgen, welchem eine Kopie des „Flächenbogens mit allen Details“ beizulegen ist. Bei landwirtschaftlichen Betrieben, die keinen Mehrfachantrag gestellt haben, ist ein Katasterplan, auf denen die zu fördernden Flächen gekennzeichnet sind, beizulegen.
Bei Nichteinhaltung der Förderungsrichtlinien muss die gewährte Förderung rückerstattet werden.