Zurückschneiden von Sträuchern und Bäumen

Veröffentlichungsdatum22.04.2024Lesedauer1 MinuteKategorienGemeindenews
Äste schneiden

Um die ordnungsgemäße und gefahrlose Benützbarkeit der Straßen sicherstellen zu können, werden alle Grundbesitzer ersucht, ihre Sträucher und Bäume entlang von Gemeindestraßen und Güterwegen zurückzuschneiden und das erforderliche Lichtraumprofil freizuhalten.

Die Durchführung der Maßnahme liegt in ihrem eigenen Interesse, da bei eintretendem Schaden (Schneedruck, Wind), welcher auf das Hineinreichen von Sträuchern und Bäumen in das Lichtraumprofil der Straße zurückzuführen ist, der Eigentümer die volle Haftung zu übernehmen hat.

Durch überhängende Äste von Bäumen und Sträuchern wird die Sicht teilweise sehr beeinträchtigt und es kann dadurch auch zu Beschädigungen an Fahrzeugen kommen!

Aus diesem Anlass wird auf die Straßenverkehrsordnung hingewiesen, in der festgelegt ist, dass Äste von Sträuchern und Bäumen neben der Straße (Fahrbahn und Gehsteig) im Lichtraumprofil der Straße und im Luftraum von mindestens 4,50 m Höhe eine wesentliche Beeinträchtigung der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs darstellen und der Eigentümer der Sträucher bzw. Bäume im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht für die Entfernung der in das Lichtraumprofil der Straße ragende Äste Sorge zu tragen hat. Des Weiteren haftet der Eigentümer der Sträucher bzw. Bäume auch für Schäden, die durch in den Luftraum der Straße ragende Äste an Fahrzeugen entstehen!

Die Grundbesitzer werden daher ersucht, von sich aus zu überprüfen, ob durch einen auf ihrem Besitz vorhandenen, Baum, Strauch oder Gartenhecke die Sichtverhältnisse beeinträchtigt, ein Verkehrszeichen verdeckt oder der Straßen- bzw. Fußgängerverkehr gefährdet wird und gebeten, gegebenenfalls überhängende Baum- und Strauchteile zu entfernen.