Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2023/2024

Veröffentlichungsdatum01.02.2024Lesedauer< 1 MinuteKategorienGemeindenews
Heizung

Für die Beheizung des Wohnraumes, gleichgültig mit welchem Energieträger, wird an sozial bedürftige Personen ein Heizkostenzuschuss in Höhe von 200,-- Euro pro Haushalt gewährt. 

AB 1. Februar bis 31. März 2024 kann der Heizkostenzuschuss ausschließlich online beantragt werden. 

Die Gewährung des Zuschusses wird an jene Personen ausbezahlt, deren Jahresbruttoeinkommen aus dem Jahr 2022 nachfolgende Werte nicht überschreitet: 

•    Einpersonenhaushalte: Jahresbruttoeinkommen bis 17.700,00 Euro 

•    Mehrpersonenhaushalte: Jahresbruttoeinkommen bis 25.000,00 Euro 

Sofern kein Internet-Zugang und keine andere unterstützende Person zur Verfügung steht, ist die Gemeinde gerne bei der Online-Beantragung behilflich!