Lustbarkeitsabgabe (Kartenabgabe)

Die Lustbarkeitsabgabe ist für Veranstaltungen mit Eintrittskarten zu entrichten (Kartenabgabe) und beträgt 15 v.H. des Preises oder Entgelts.

Die Lustbarkeitsabgabe für Foto- u. Filmvorführungen betragen 10 v.H. der Bemessungsgrundlage.