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€ 20,00,-- für Wachhunde (schriftl. Ansuchen erforderlich)Befreit von der Hundegebühr sind: Diensthunde konz. Bewachungsunternehmen, Blindenhunde oder Hunde die der Kompensierung einer Behinderung des Halters oder der Halterin dienen oder auf deren therapeutische Hilfe der oder die Halter*in angewiesen ist