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pro m³ beim Gemeindebauhof oder bei der Kompostierungsanlage in Pram angeliefertem Grün- und Strauchschnitt
Bei Liegenschaften, wenn biogene Abfälle NICHT über die Biotonne abgeführt werden, wird der Grün- oder Strauchschnitt erst ab einer Menge von über 2,5 m³ in Rechnung gestellt.