
Bild von pixifant / Pixabay
Studierende erhalten einen Zuschuss von 50 % der Kosten des öffentlichen Verkehrsmittels. Der Zuschuss ist mit € 75,--/Semester begrenzt.
- Antragsteller(in) darf das 26. Lebensjahr (vor Beginn des jeweiligen Semesters: Winter 01.10. bzw. Sommer 01.03.) noch nicht vollendet haben;
- Der Hauptwohnsitz muss während des gesamten Semesters in Hofkirchen bestehen
Dem Antrag sind folgende Nachweise beizulegen:
- Klimaticket/Semesterticket, etc.
- Inskriptionsbestätigung der Universität oder Fachhochschule für das betreffende Semester
Der Zuschuss wird am Ende des jeweiligen Semesters ausbezahlt!