
Bild von jhenning / Pixabay
Die Hinterlassenschaften von Tieren im öffentlichen Raum sorgen immer wieder für Diskussionen. Während für Hundekot klare gesetzliche Vorgaben existieren, ist die Verantwortung für Pferdemist nicht klar geregelt.
Allerdings verbietet die Straßenverordnung gröbliche oder die Sicherheit gefährdende Verunreinigungen von Straßen durch feste oder flüssige Stoffe. Pferdemist kann darunter fallen, wenn er beispielsweise in Kurven, auf viel frequentierten Wegen oder bei Nässe Rutschgefahr darstellt.
Die Gemeinde Hofkirchen an der Trattnach appelliert an alle Pferdeliebhaber*innen, Verantwortung zu übernehmen und mit Rücksichtnahme für ein sauberes Miteinander zu sorgen!