Was ändert sich mit dem OÖ Hundehaltegesetz?

Veröffentlichungsdatum01.01.2025Lesedauer1 MinuteKategorienAktuelles Geschehen
Hunde

Seit 1. Dezember 2024 gilt das neue OÖ Hundehaltegesetz. Dazu gibt es nun auch eine neue Homepagee des Landes unter der man Wissenswertes zum Thema Hundehaltung und neues OÖ Hundehaltegesetz findet. 

Das hat sich geändert!

  • Einteilung in große und kleine Hunde (40:20-Regel)
    Nach den gesetzlichen Bestimmungen in OÖ gilt ein Hund als „groß“, wenn er ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg aufweist. Hundehalter*innen großer Hunde müssen innerhalb einer bestimmten Frist eine Alltagstauglichkeitsprüfung absolvieren.
  • Erweiterte Pflichten bei speziellen Hunderassen
    Für Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pit-Bull und Tosa Inu und deren Kreuzungen gelten ab Inkrafttreten des neuen Hundehaltegesetzes erhöhte Ausbildungserfordernisse sowie eine Leinen- und Maulkorbpflicht im öffentlichen Raum.
  • Erweiterte Pflichten bei “auffälligen Hunden”
    Hunde, die ein aggressives bzw. bedrohliches Verhalten zeigen, sodass von einem erhöhten Gefahrenpotential ausgegangen werden muss, gelten als auffällige Hunde. Halter*innen dieser Hunde müssen besondere Auflagen erfüllen.