Sozial bedürftige Menschen mit eigenem Haushalt, die seit 1. September 2024 ihren Hauptwohnsitz in Oberösterreich haben, werden in der Heizperiode 2024/2025 mit einem Heizkostenzuschuss unterstützt. Dieser kann von 1. Oktober bis 30. November 2024 ausschließlich online beantragt werden. Nachfolgend sind die wichtigsten Punkte für die Gewährung gelistet. Die vollständigen Voraussetzungen finden Sie unter auf der Homepage des Landes Oberösterreich bzw. in der Richtlinie.
Für die Beheizung des Wohnraumes, gleichgültig mit welchem Energieträger, wird an sozial bedürftige Personen ein Zuschuss in Höhe von € 200,00/Haushalt gewährt, wenn das Haushaltseinkommen unter den festgesetzten Einkommensgrenzen liegt:
Einpersonenhaushalte: Jahresbruttoeinkommen bis 19.070,00 Euro
Mehrpersonenhaushalte: Jahresbruttoeinkommen bis 26.940,00 Euro
Die Prüfung des Antrages erfolgt mittels automatisierter Unterstützung. Bei Vorliegen der Voraussetzungen wird der Zuschuss genehmigt. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt durch Überweisung auf ein Konto bei einem Geldinstitut im SEPA-Raum, das im Antrag bekanntzugeben ist.
Der Oö. Heizkostenzuschuss kann ab 01. Oktober 2024 ausschließlich online über die Website des Landes unter https://www.land-oberoesterreich.gv.at/heizkostenzuschuss.htm beantragt werden.
Sollte kein Internetzugriff vorhanden sein, wird gebeten, eine Vertrauensperson um Hilfe zu ersuchen. Ist dies nicht möglich, ist das Gemeindeamt bei der Antragstellung gerne behilflich!