OÖ Energiekostenzuschuss

Veröffentlichungsdatum08.10.2023Lesedauer1 MinuteKategorienGemeindenews
OÖ Energiekostenzuschuss

Um private Haushalte bei der Bewältigung von Wohn- und Heizkosten zu unterstützen, gibt es zu Beginn der Heizsaison den OÖ. Energiekostenzuschuss.

Wie bekomme ich den Oö. Energiekostenzuschuss?

• Automatische Auszahlung, wenn Sie den Oö. Wohn- und Energiekostenbonus 2023 bereits erhalten haben, oder Bezieher/in der Wohnbeihilfe sind.

• per Antrag von 2. Oktober bis 30. November, wenn sie folgende Kriterien erfüllen: 

» Ihr Hauptwohnsitz ist in Oberösterreich und war dies auch schon vor dem 2. September 2023.

» Sie leben allein im Haushalt und haben im Jahr 2022 nicht mehr als 27.000 Euro brutto verdient.» Oder es leben mehrere Personen im Haushalt, die im Jahr 2022 in Summe nicht mehr als 65.000 Euro brutto verdienthaben.

Antragsformular ausfüllen auf www.ooe.gv.at/energiekostenzuschuss


WICHTIGE HINWEISE!
1. Ihre Angaben im Online-Antragsformular werden mit dem Zentralen Melderegister (Kontrolle der Personen im Haushalt) und dem Transparenzportal des Bundesministeriums für Finanzen (Kontrolle des Jahresbruttoeinkommens der Personen im Haushalt) abgeglichen.
2. Pro Haushalt kann nur ein Antrag gestellt werden. Der Bonus wird nur einmalig gewährt.
3. Es besteht kein Rechtsanspruch. Zu Unrecht bezogene Leistungen werden zurückgefordert.
4. Nicht antragsberechtigt sind: Personen, die ihren Hauptwohnsitz in zielgruppenspezifischen betreuten Wohnformen haben, die im Wesentlichen aus öffentlichen Mitteln finanziert werden (u. a. Alten- und Pflegeheime, Wohneinrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigung, Studentenheime, Grundversorgungsquartiere, ...), Asylwerbende, Subsidiär Schutzberechtige und Vertriebene.
5. Änderungen vorbehalten.

Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Soziales und Gesundheit, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz, E-Mail: entlastung@ooe.gv.at