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Dieser beliebte Brauch gehört für viele einfach zu einer ordentlichen Hochzeit!
Damit Sie sich auf der sicheren Seite bewegen, sind beim Hochzeitsschießen das Oö. Polizeistrafgesetz bzw. das Pyrotechnikgesetz zu beachten und einzuhalten. Welche Vorgangsweise einzuhalten ist bzw. ob eine Genehmigung bei der Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen zu beantragen ist, ist abhängig vom verwendeten Schießmaterial.
Pulverladungen unterliegen dem Pyrotechnikgesetz. Das Entzünden von Gasgemischen unterliegt dem Oö. Polizeistrafgesetz.
Mit dem Anmeldeformular im Anhang ist das Hochzeitschießen beim Marktgemeindeamt Hofkirchen anzukündigen!