Eintragungen zu den Volksbegehren

Veröffentlichungsdatum01.06.2026Lesedauer1 MinuteKategorienGemeindenews
Gemeindeamt
  • „Wahlpflicht Nationalratswahl Bundespräsidentenwahl“
  • „Karfreitag-Feiertag für Alle“
  • „Polizei - kritischer Personalmangel“
  • „Transparenz im Parlament“
  • „GRATIS Verhütung“

Eintragungszeiten:

Montag, 15. Juni 2026 von 7.00 bis 18.00 Uhr

Dienstag, 16. Juni 2026 von 7.00 bis 20.00 Uhr

Mittwoch, 17. Juni 2026 von 7.00 bis 16.00 Uhr

Donnerstag, 18. Juni 2026 von 7.00 bis 18.00 Uhr 

Freitag, 19. Juni 2026 von 7.00 bis 16.00 Uhr

Samstag, 20. Juni 2026, geschlossen

Sonntag, 21. Juni 2026, geschlossen

Montag, 22. Juni 2026 von 7.00 bis 16.00 Uhr 

Die Eintragungen müssen eigenhändig, mit Vor- und Zunamen, vollständigem Geburtsdatum und Adresse erfolgen. Online können Sie eine Eintragung bis zum letzten Tag des Eintragungszeitraumes (22. Juni 2026), durchführen. Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraumes das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht) und zum Stichtag (11. Mai 2026) in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist. 

Bitte beachten: Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für eines dieser Volksbegehren abgegeben haben, können für dieses Volksbegehren keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt.