Hundehalter*innen sind verpflichtet ihren über 12 Wochen alten Hund bei der Hauptwohnsitz-Gemeinde binnen fünf Werktagen anzumelden.
Was benötige ich zur Anmeldung meines Hundes?
Neben dem Hundepass sind mit der Anmeldung vorzulegen:
o Nachweis über die SACHKUNDE-Ausbildung
o Nachweis der HAFTPFLICHTVERSICHERUNG
o Registrierungsbestätigung in der HEIMTIERDATENBANK
Ab Vollendung des 12. bzw. 14. Lebensmonates des Hundes:
o ALLTAGSTAUGLICHKEITSPRÜFUNG od. TIERARZTBESTÄTIGUNG
Das Oö. Hundehaltegesetz 2024 unterscheidet Hunde nach der 40/20-Regelung in große und kleine Hunde. Ein Hund gilt als GROSS, wenn er ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg aufweist. Die Feststellung erfolgt beim Tierarztbesuch.
Für KLEINE Hunde ist mit der Vollendung des 12. Lebensmonates des Hundes eine Tierarztbestätigung über die Größe und das Gewicht des Hundes vorzulegen.
Handelt es sich um einen GROSSEN Hund, ist die Alltagstauglichkeitsprüfung zu absolvieren und die Prüfungsbestätigung dem Marktgemeindeamt Hofkirchen spätestens mit Vollendung des 14. Lebensmonates des Hundes vorzulegen.
Wer die oben angeführten Unterlagen nicht innerhalb der genannten Fristen vorlegt, begeht eine Verwaltungsübertretung und wird von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe bestraft.
Checkliste zur Hundeanmeldung
Formular zur Hundeanmeldung
Termine für Sachkundekurse
Wissenswertes Rund um den Hund und zum Hundehaltegesetz gibt es auch auf der Homepage des Landes!